Die Serie von Gerichtsentscheidungen gegen die Masken- und Testpflicht an Schulen setzt sich fort. Nachdem vergangene Woche das Amtsgericht im thüringischen Weimar die Maskenpflicht an Schulen ebenso wie die Testpflicht für verfassungswidrig befand und auch das Amtsgericht im bayerischen Weilheim eine ähnliche Entscheidung in Sachen Masken traf, hob nun das Verwaltungsgericht in Magdeburg die Testpflicht auf. Parallel kippte das Verwaltungsgericht Arnsberg die Ausgangssperre im Märkischen Kreis.
Knackpunkt für das Gericht in Sachsen-Anhalt war nach einem Bericht der Magdeburger Volksstimme die rechtliche Grundlage der Testpflicht: „Da die Auflage in der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung bislang nicht vorgesehen war, hatte das Bildungsministerium übergangsweise einen gesonderten Erlass herausgegeben, der die Testpflicht ab 12. April einführte. Die Richter urteilten nun, die in der aktuellen Eindämmungsverordnung vorgegebenen Möglichkeiten zur Pandemie-Eindämmung könnten nicht einfach durch einen zusätzlichen Erlass erweitert werden.“
Ab Montag wird dem Bericht zufolge allerdings wieder eine andere Rechtslage gelten, weil dann eine neue Verordnung in Kraft tritt. Das Bildungsministerium in Magdeburg hob für drei Tage – bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Eindämmungsverordnung – die Testpflicht auf. Es appellierte dem Bericht zufolge zur Teilnahme an freiwilligen Tests, um die Pandemie einzudämmen.
https://reitschuster.de/post/testpflicht-an-schulen-erneut-von-gericht-gekippt/
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Im Dezember 2021 schrieb Paul Kingsnorth auf seinem Blog « The Abbey of Misrule » drei miteinander verbundene Essays über das Coronavirus, die Impfstoffe und die radikalen Veränderungen in der Gesellschaft, die wir gerade erleben. Die Essays fanden ein so grosses Publikum, das Kingsnorth sie jetzt gebündelt in einem E-Book herausgegeben hat. « Augen Auf Medien Analyse » hat den ersten Teil auf Deutsch vertont und Corona-Transition mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt.
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